Psychotherapeutische Praxis für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
    


Gesetzlich Versicherte

Als anerkanntes Richtlinienverfahren werden die Kosten der Therapie von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Vor Aufnahme einer ambulanten Psychotherapie ist der Besuch einer psychotherapeutischen Sprechstunde erforderlich. Um eine psychotherapeutische Sprechstunde aufzusuchen wird keine Überweisung des Hausarztes benötigt. Bitte bringen Sie Ihre Elektronische Gesundheitskarte (EGK) mit.

Nach den Sprechstunden dienen die probatorischen Sitzungen dem Kennenlernen und der Diagnostik. Im Anschluss kann bei Bedarf eine Kurzzeit- (2 x 12 Sitzungen) oder Langzeittherapie (60 Sitzungen) begonnen werden. Jede Sitzung dauert 50 Minuten. 


Privat Versicherte

Bei privat Versicherten und bei Versicherten mit Beihilfeansprüchen werden die Kosten in der Regel übernommen. Ich empfehle, dies vor Beginn einer Psychotherapie mit der jeweiligen Krankenkasse bzw. Beihilfestelle zu klären. Das Honorar richtet sich nach der  Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). 


Selbstzahler

Die Kosten für eine Psychotherapie können selbstverständlich auch selbst getragen werden. Die Vergütung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).





 
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